Durchschnittlich alle 4 Sekunden passiert irgendwo in Deutschland ein Unfall. Oft ist man selbst daran nicht einmal Schuld. Während der Straßenverkehr von der Bevölkerung als Unfallursache Nummer eins angesehen wird, passieren in Wirklichkeit 70-75% aller Unfälle in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport. Viele Menschen sind trotzdem nach wie vor der Auffassung, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreicht, um den finanziellen Schaden, der daraus entstehen kann, abzuwehren. Ein fataler Irrtum! Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich nämlich nur auf die Arbeitszeit bzw. An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz. Gesundheitlich und finanziell können schwere Unfälle, zum Beispiel mit dem Fahrrad oder beim Rasenmähen, katastrophale Folgen haben. Wie schnell hat mich sich beim Rasenmähen alle Zehen zerhäckselt oder beim Zwiebelschneiden einen Finger abhackt?

Trotz der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist privater Unfall-Versicherungsschutz also nötig! Gerade auch im Hinblick auf die neuere Rechtssprechung des Bundessozialgerichts, welche den Schutz der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung stark eingeschränkt. So ist man schon beim Verlassen des Autos, z. Bsp. auf dem Nachhauseweg für einen kurzen Einkauf, nicht mehr versichert und muss daher für die Folgen eines etwaigen Unfalls selbst aufkommen. Die private Unfallversicherung ist auch und vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Vor allem Selbstständige sollten sich durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft schützen, da sie in aller Regel nicht an der gesetzlichen Unfallversicherung teilhaben.

 

Klassische Unfallversicherungen sind nicht Kapitalbildend, Versicherungsunternehmen bieten jedoch immer öfter sogenannte "Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr" angeboten, diese Zeichnen sich dadurch aus, das dem Versicherten - nach Ende der Laufzeit - alle gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, i.d.R sogar zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Diese Kapitalanlage kann selbstverständlich auch nach ökologisch-ethischen Gesichtspunkten erfolgen.

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