Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.

 

Förderberechtigt sind

  • alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen; auch Berechtigte zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistungsempfang aufgrund der Anrechnung von vorhandenem Einkommen/Vermögen ruht sowie nichterwerbstätige Eltern in der Kindererziehungszeit (max. 3 Jahre),
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben,
  • pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte sowie deren Ehepartner,
  • Wehr- und Ersatzdienstleistende,
  • Beamte, Richter und Soldaten.


Aber auch Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
  • Altersrentner und Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.



Seit 2008 beträgt der zu leistende Eigenbetrag, der zur vollen Zulage berechtigt, 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro.

Die staatliche Grundzulage beträgt dabei 154 Euro. Wer möchte, kann auch mehr in die Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag begrenzt.

Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.

 

Neben der Grundzulage wird vom Staat noch eine Kinderzulage für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, in Höhe von 185 Euro gewährt,  für jedes Kind, das nicht vor dem 1.1.2008 geboren wurde steigt die Zulage auf 300€

 

Der Abschluss einer Riester-Rente kann auch zusätzliche Steuervorteile bringen. Fügt man bei der Einkommenssteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV bei, prüft das Finanzamt auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Trifft dies nicht zu, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenaabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.

 

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