Die Kapitallebensversicherung ist in erster Linie als Alternative zur reinen Geldanlage, z.B. dem Investmentsparen, anzusehen. Hauptziel ist mithin die Altersvorsorge im Sinne einer finanziellen Optimierung der Lebensverhältnisse im Alter. Kombiniert wird der die Kapitallebensversicherung charakterisierende Sparvorgang immer mit dem Risikoschutz - also einer finanziellen Leistung im Falle des Todes des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit (zu weiteren Kombinationsmöglichkeiten, insbesondere dem wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz nachfolgend noch weitere Ausführungen). Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich angefallener Überschussanteile. Im Erlebensfall, d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters, wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen) an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

 

Wie hoch bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters die Ablaufleistung sein wird, d.h. der Auszahlungsbetrag, der sich aus garantierter Versicherungssumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt, kann niemand genau vorhersagen. Die Lebensversicherungsunternehmen arbeiten hier mit Beispielrechnungen. Diese Beispielrechnungen sind nicht verbindlich, geben aber einen Anhaltspunkt, vor allem dann, wenn Sie auch Alternativrechnungen im Hinblick auf die Ablaufleistung bei verschiedenen -Zins-Szenarien" enthalten.

 

 

Die Risikolebensversicherung ist sehr wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, PartnerIn) zu versorgen haben. Über die Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung. Auch kann sie der Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) dienen, dann in Form einer Restschuldversicherung. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Art der Risikolebensversicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: http://versicherungs-wiki.de

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