Die heutige Altersvorsorge basiert auf den so genannten „drei Säulen“:

 

1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.      

 

2. Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).

 

3. Säule: Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.

 

Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) in den Vordergrund stellt:

 

1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente


2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente


3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

 

 

 

 

 

 

 

 

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